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   LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14   

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LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14 (https://dejure.org/2014,101822)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2014 - L 8 U 1533/14 (https://dejure.org/2014,101822)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - L 8 U 1533/14 (https://dejure.org/2014,101822)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann der Versicherte an Stelle gerichtlicher Feststellung (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 46/03 R in SozR 4 2700 § 2 Nr. 3) auch die Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles als Element eines jeglichen Leistungsanspruchs im Wege der Verpflichtungsklage verlangen (BSG 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4 2700 § 11 Nr. 1 mit weiteren Ausführungen zur Anspruchsgrundlage; speziell zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles und damit auf eine Berufskrankheit übertragbar BSG 15.05.2012, B 2 U 8/11 R in SozR 4 2700 § 2 Nr. 20).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann der Versicherte an Stelle gerichtlicher Feststellung (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 46/03 R in SozR 4 2700 § 2 Nr. 3) auch die Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles als Element eines jeglichen Leistungsanspruchs im Wege der Verpflichtungsklage verlangen (BSG 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4 2700 § 11 Nr. 1 mit weiteren Ausführungen zur Anspruchsgrundlage; speziell zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles und damit auf eine Berufskrankheit übertragbar BSG 15.05.2012, B 2 U 8/11 R in SozR 4 2700 § 2 Nr. 20).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann der Versicherte an Stelle gerichtlicher Feststellung (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, vgl. hierzu u.a. BSG, Urteil vom 07.09.2004, B 2 U 46/03 R in SozR 4 2700 § 2 Nr. 3) auch die Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles als Element eines jeglichen Leistungsanspruchs im Wege der Verpflichtungsklage verlangen (BSG 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4 2700 § 11 Nr. 1 mit weiteren Ausführungen zur Anspruchsgrundlage; speziell zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles und damit auf eine Berufskrankheit übertragbar BSG 15.05.2012, B 2 U 8/11 R in SozR 4 2700 § 2 Nr. 20).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • OLG Koblenz, 22.02.1974 - 2 U 30/70
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1533/14
    Das SG hat im angefochtenen Gerichtsbescheid zutreffend dargelegt, dass den Beweisschwierigkeiten des speziellen Tatbestands der Berufskrankheit Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 30/70 R -, juris) insoweit Rechnung getragen wird, indem zum Nachweis der "Einwirkung" einer versicherten Tätigkeit es ausreicht, einer der versicherten Tätigkeit innewohnenden Infektionsgefahr besonders ausgesetzt gewesen zu sein.
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